Steuern & Vermögensstrukturierung

Immobilien steuerlich abschreiben (AfA): 30-Jahre-Prognose und die optimale Besitzerstruktur

Wer Immobilien kauft, muss die Abschreibung (AfA) maximieren. Erfahren Sie, wie Sie das Privatvermögen, die vvGmbH und die Familienstiftung über 30 Jahre hinweg vergleichen.

Aktualisiert am 9. Juli 2026
Lesezeit: ca. 12 Minuten
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Die steuerliche Abschreibung (Abnutzung für Abnutzung, kurz AfA) ist der mächtigste Hebel zur Senkung der laufenden Steuerlast auf Mieteinnahmen. Da der Gesetzgeber unterstellt, dass Gebäude mit der Zeit verschleißen, darf der Gebäudewert (ohne den Bodenanteil) Jahr für Jahr als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Doch AfA ist nicht gleich AfA: Neben den linearen Standardsätzen bieten degressive Modelle sowie amtliche Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer erhebliche Potenziale. Noch komplexer wird es, wenn man die steuerliche Abschreibung über einen Zeithorizont von 30 Jahren simuliert und dabei die unterschiedlichen Eigentumsformen – Privatbesitz, die vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) oder die Familienstiftung – gegenüberstellt. Dieser Leitfaden liefert Ihnen das steuerliche und mathematische Fundament zur optimalen Strukturierung.

1.Die linearen und degressiven AfA-Modelle im Steuerrecht

Gemäß § 7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) richtet sich die Höhe der jährlichen linearen Gebäude-AfA nach dem Baujahr der Immobilie:

  • 3,0 % pro Jahr: Für alle Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden (Nutzungsdauer rechnerisch 33 Jahre).
  • 2,0 % pro Jahr: Für Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 1925 und dem 31. Dezember 2022 errichtet wurden (Nutzungsdauer 50 Jahre).
  • 2,5 % pro Jahr: Für Altbauten, die vor dem 1. Januar 1925 erbaut wurden (Nutzungsdauer 40 Jahre).

Wichtig: Abgeschrieben werden darf ausschließlich der Gebäudewert. Der Bodenwert unterliegt keinem Verschleiß und muss vorab rechnerisch abgezogen werden. Die Aufteilung erfolgt meist über die Arbeitshilfe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Sonderfall Degressive AfA: Mit dem Wachstumschancengesetz wurde für neu errichtete Wohngebäude (Baubeginn bzw. Kaufvertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029) eine degressive AfA in Höhe von 5,0 % eingeführt. Diese wird vom jeweiligen Restwert berechnet, was in den ersten Jahren zu massiven Abschreibungsbeträgen führt.

2.Der Turbo: Verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen

Viele Bestandsimmobilien weisen aufgrund mangelhafter Pflege oder altersbedingter Mängel eine tatsächliche Nutzungsdauer auf, die weit unter den gesetzlich vermuteten 50 Jahren liegt. Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ansetzen, sofern er diese durch ein qualifiziertes Gutachten nachweist.

Hebelwirkung des Restnutzungsdauer-Gutachtens

Wird für eine im Jahr 1980 erbaute Immobilie (standardmäßig noch 2 % AfA, Restdauer 50 Jahre) durch einen Bausachverständigen eine tatsächliche Restnutzungsdauer von nur **18 Jahren** nachgewiesen, erhöht sich der AfA-Satz drastisch:

AfA_neu = 100 % / 18 Jahre = 5,55 % pro Jahr

Bei einem Gebäudewert von 400.000 € steigt die jährliche Abschreibung von **8.000 €** auf **22.200 €**. Die jährlichen Werbungskosten steigen somit um **14.200 €**, was bei einem Steuersatz von 42 % eine laufende Cash-Ersparnis von **5.964 € pro Jahr** einbringt.

3.Struktur-Vergleich über 30 Jahre: Privat vs. vvGmbH vs. Familienstiftung

Je nachdem, in welcher Struktur die Immobilie gehalten wird, unterscheidet sich die steuerliche Belastung über den Zeitverlauf gravierend. Hier ist die detaillierte Gegenüberstellung der drei Haupt-Besitzstrukturen:

ParameterPrivatvermögenvvGmbHFamilienstiftung
Laufende ErtragssteuerProgression 15 % - 45 %15,825 % (KSt + Soli)15,825 % (KSt, befreit v. GewSt)
Steuerfreier VerkaufJa (nach 10 Jahren Haltefrist)Nein (immer voll steuerpflichtig)Ja (nach 10 Jahren Haltefrist)
ErbersatzsteuerNein (aber Erbschaftssteuer bei Tod)Nein (aber Erbschaftssteuer auf Anteile)Ja (alle 30 Jahre fingierter Erbgang)
Asset ProtectionGering (persönliche Haftung)Hoch (Haftungsbeschränkung GmbH)Sehr hoch (Eigentümerlosigkeit)

4.Mathematische 30-Jahre-Prognose (Thesaurierungseffekt)

Warum ist der Unterschied über 30 Jahre so dramatisch? Das liegt an der Thesaurierung (Reinvestition) der ersparten Steuern innerhalb der GmbH oder der Stiftung.

Beispielszenario:

Ein Immobilienbestand erwirtschaftet einen steuerlichen Jahresüberschuss (nach Zinsen und AfA) von **50.000 €**. Der Überschuss wird zu 4,0 % reinvestiert.

  • Privatvermögen (42 % Steuersatz): Jährliche Steuer = 21.000 €. Verfügbarer Thesaurierungsbetrag = 29.000 €.
    Endvermögen nach 30 Jahren: ca. 1.626.000 €.
  • vvGmbH / Stiftung (15,8 % Steuersatz): Jährliche Steuer = 7.900 €. Verfügbarer Thesaurierungsbetrag = 42.100 €.
    Endvermögen nach 30 Jahren: ca. 2.361.000 €.

Der Zinseszinseffekt der Steuerstundung bringt in der Kapitalstruktur einen unfairen Vorteil von über 730.000 € zusätzlichem Vermögenszuwachs!

Fazit: Die Struktur folgt dem Ziel

Es gibt kein universell überlegenes System. Wer Immobilien schnell wieder verkaufen möchte (Fix & Flip) oder unter der 10-Jahres-Frist steuerfrei realisieren will, fährt im Privatbesitz oder in der Familienstiftung am besten. Wer reine Buy-and-Hold-Bestände zur Altersvorsorge aufbaut und Mieteinnahmen thesaurieren will, profitiert massiv von der vvGmbH.

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