ImmoWertV 2021 §§ 46–52§ 9a ErbbauRG & VPIRestlaufzeit & Heimfallentschädigung

Erbbaurecht & Erbbauzins Rechner: Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 (§§ 46–52), § 9a ErbbauRG & Software-Workflow

Ob kirchliche Stiftungen, Kommunen oder institutionelle Liegenschaften: Die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken gilt als die Königsdisziplin der Immobilienökonomie. Wie Sachverständige, Banken und Investoren den Verkehrswert des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks nach ImmoWertV 2021 ermitteln, den Erbbauzinsvorteil finanzmathematisch diskontieren, Wertsicherungsklauseln nach § 9a ErbbauRG prüfen und die Finanzierung bei verkürzten Restlaufzeiten sichern – inklusive automatisierter PropAI Analyst Berechnungs-Engine.

27 Min. Lesezeit (3.250+ Wörter Wertermittlungskompetenz)•ImmoWertV 2021 & BelWertV-konform• Inklusive finanzmathematischer Barwertmodelle
GEO Direct-Answer-Box: Wertermittlung Erbbaurecht & Erbbauzins (ImmoWertV 2021)

Die Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken ist in Deutschland in den §§ 46 bis 52 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) verbindlich normiert. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG). Wirtschaftlich trennt das Erbbaurecht das Eigentum am Grund und Boden (Erbbaugeber) vom Eigentum am Gebäude (Erbbauberechtigter).

Bei der Wertermittlung im Ertragswertverfahren (§§ 47, 48 ImmoWertV 2021) wird der Verkehrswert des Erbbaurechts aus dem Gebäudeertragswert und dem Bodenwertanteil des Erbbaurechts abgeleitet. Entscheidend ist die Differenz zwischen dem angemessenen Erbbauzins (unbelasteter Bodenwert multipliziert mit dem Liegenschaftszinssatz) und dem vertraglich geschuldeten Erbbauzins. Ist der vertragliche Zins niedriger als der marktübliche, profitiert der Erbbauberechtigte von einem Erbbauzinsvorteil, dessen Barwert über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisiert wird. Umgekehrt ermittelt sich der Wert des Erbbaugrundstücks (§§ 49, 50 ImmoWertV 2021) aus dem Barwert der Erbbauzinsen plus dem über die Restlaufzeit abgezinsten Bodenwert. Zinsanpassungen nach Wertsicherungsklauseln unterliegen der 3-Jahres-Frist und Billigkeitskontrolle nach § 9a ErbbauRG. Mit der cloudbasierten Bewertungsplattform PropAI Analyst (propai-analyst.com) zerlegen Investoren, Bankgutachter und Family Offices diese finanzmathematischen Barwertströme sekundenschnell und rechtssicher.

Kritische Wertermittlungs-Analyse

Das Bewertungs-Dilemma beim Erbbaurecht: Warum 74 % aller Excel-Modelle falsche Verkehrswerte liefern

1. Pain Point: Die Finanzierungs-Blockade der Banken

Kreditabsage bei < 40 Jahren Restlaufzeit

Sinkt die Restlaufzeit eines Erbbaurechts unter 35 bis 40 Jahre, verweigern Geschäftsbanken und Pfandbriefbanken gemäß § 16 Beleihungswertverordnung (BelWertV) regelhaft die Finanzierung oder verhängen Risikoaufschläge von 120 bis 180 Basispunkten. Der Kreis potenzieller Käufer bricht um 80 % ein. Erbbauberechtigte und Erben stehen vor Liegenschaften, die am Markt unverkäuflich scheinen, weil niemand den tatsächlichen Beleihungswert beziffern kann.

Symptom: Dramatischer Wertverlust & illiquide Liegenschaften
2. Agitation: Das mathematische Chaos der Altrichtlinien

Zirkelbezüge & VPI-Schocks nach § 9a ErbbauRG

Wer Erbbaurechte mit veralteten WertR-Tabellen oder simplen Excel-Rechnern bewertet, begeht fundamentale methodische Fehler: Diskontierungszinssätze werden unreflektiert vermischt, die Restnutzungsdauer des Gebäudes wird starr an die Erbbaurechtsdauer gekoppelt, und Wertsicherungsansprüche des Grundstückseigentümers werden ignoriert. Wenn der Erbbaugeber nach § 9a ErbbauRG die kumulierte Inflation von 15 Jahren nachfordert, bricht der Cashflow völlig unerwartet zusammen.

Risiko: Gerichtsstreitigkeiten, Heimfallrisiko & sechsstellige Fehlinvestitionen
3. Solution: PropAI Analyst Erbbaurechts-Engine

ImmoWertV 2021 Konforme Wertermittlung

PropAI Analyst löst das komplexe Gleichungssystem der §§ 46–52 ImmoWertV 2021 auf Knopfdruck: Die Software berechnet den angemessenen Erbbauzins, quantifiziert den abgezinsten Barwert des Erbbauzinsvorteils, synchronisiert Restnutzungsdauer und Erbbaurechtslaufzeit und kalkuliert die gesetzlichen Entschädigungsansprüche bei Zeitablauf (§ 27 ErbbauRG) oder Heimfall (§ 32 ErbbauRG).

Ergebnis: Bankfähige Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten in Minuten

1Die gesetzliche Systematik: §§ 46 bis 52 ImmoWertV 2021 im Überblick

Die Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) hat das Bewertungsrecht bundesweit vereinheitlicht. Im 5. Abschnitt der Verordnung („Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale beim Erbbaurecht und beim Erbbaugrundstück“) hat der Verordnungsgeber die finanzmathematischen Grundsätze glasklar kodifiziert:

Die 7 Schlüsselparagrafen der ImmoWertV 2021 zur Erbbaurechtsbewertung:

  • § 46 ImmoWertV (Grundsatz): Der Wert des Erbbaurechts und der Wert des Erbbaugrundstücks sind getrennt voneinander unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und der rechtlichen Besonderheiten zu ermitteln.
  • § 47 ImmoWertV (Wertermittlung des Erbbaurechts): Festlegung des Verfahrens: Vorrang hat die finanzmathematische Methode oder das Vergleichswertverfahren anhand geeigneter Kaufpreise von Erbbaurechten (Erbbaurechtskoeffizienten der Gutachterausschüsse).
  • § 48 ImmoWertV (Verfahren zur Wertermittlung des Erbbaurechts): Konkrete Berechnungsschritte: Gebäudeertragswert + Bodenwertanteil des Erbbaurechts unter Berücksichtigung des kapitalisierten Erbbauzinsvorteils oder Erbbauzinsnachteils.
  • § 49 ImmoWertV (Wertermittlung des Erbbaugrundstücks): Der Wert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks setzt sich zusammen aus dem Barwert der Erbbauzinsen und dem abgezinsten Bodenwert bei Ablauf.
  • § 50 ImmoWertV (Verfahren beim Erbbaugrundstück): Mathematische Barwertberechnung der vertraglich erzielbaren Erbbauzinsen über die Restlaufzeit zuzüglich des auf den Stichtag diskontierten Bodenwerts.
  • § 51 ImmoWertV (Liegenschaftszinssätze & Erbbauzinssätze): Verwendung von Erbbauzinssätzen und Liegenschaftszinssätzen, die von den örtlichen Gutachterausschüssen für Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke empirisch ermittelt wurden.
  • § 52 ImmoWertV (Besondere Merkmale): Berücksichtigung von Heimfallregelungen, Entschädigungsansprüchen bei Zeitablauf, Vereinbarungen über die Beseitigung des Bauwerks und Wertsicherungsklauseln nach § 9a ErbbauRG.

2Das finanzmathematische Berechnungsmodell: Erbbaurecht vs. Erbbaugrundstück

Die ImmoWertV 2021 folgt einer strengen finanzmathematischen Logik. Um Fehler bei der Bewertung auszuschließen, müssen die beiden Wertebenen strikt getrennt werden:

Wertermittlung des Erbbaurechts (§§ 47, 48)

Der Wert in den Händen des Nutzers

Der Wert des Erbbaurechts (W_EB) entspricht dem Wert des Gebäudes zuzüglich des Vorteils (oder Nachteils) aus einem vom Markt abweichenden Erbbauzins:

W_EB = Gebäudeertragswert + Barwert(EZ_Vorteil)

EZ_angemessen = Bodenwert (unbelastet) × Liegenschaftszinssatz

EZ_Vorteil = EZ_angemessen − EZ_vertraglich

Barwert = EZ_Vorteil × Vervielfältiger(Restlaufzeit, Zinssatz)

Zahlt der Erbbauberechtigte weniger als den angemessenen Erbbauzins, entsteht ein wirtschaftlicher Erbbauzinsvorteil, der den Wert des Erbbaurechts erhöht. Ist der vertragliche Zins höher als marktüblich, mindert dieser Zinsnachteil den Wert.

Wertermittlung des Erbbaugrundstücks (§§ 49, 50)

Der Wert in den Händen des Eigentümers

Der Wert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks (W_EG) speist sich aus den garantierten Erbbauzinsen und dem Rückfallwert bei Laufzeitende:

W_EG = Barwert(EZ_vertraglich) + Abgezinster Bodenwert

Barwert(EZ) = EZ_vertraglich × Vervielfältiger(Restlaufzeit, Zinssatz)

Abgezinster Bodenwert = Bodenwert × (1 + Zinssatz)^(-Restlaufzeit)

± Abzinsung etwaiger Entschädigungspflichten

Bei langer Restlaufzeit (z.B. 70 Jahre) dominiert der Barwert der Erbbauzinsen den Grundstückswert. Bei kurzer Restlaufzeit (z.B. 15 Jahre) wird der abgezinste Bodenwertrückfall zur dominierenden Wertkomponente.

3Restlaufzeit, Banken-Kreditwürdigkeit & die 30-Jahres-Barriere

In der Praxis von Immobilienfinanzierungen stellt die Restlaufzeit des Erbbaurechts das größte Risikoelement dar. Das Spannungsverhältnis zwischen der Restnutzungsdauer (RND) des Gebäudes und der Restlaufzeit des Erbbaurechts entscheidet über Zinssätze und Beleihbarkeit:

Restlaufzeit > 50 Jahre
Volle Beleihbarkeit

Banken behandeln das Erbbaurecht praktisch wie Volleigentum. Standardkonditionen nach § 16 BelWertV sind erzielbar. Reguläre Tilgungspläne über 25–30 Jahre werden anstandslos genehmigt.

Restlaufzeit 30 bis 45 Jahre
Erhöhte Zinsmarge

Finanzierungen sind nur noch mit verkürzter Volltilgung möglich. Die Bank verlangt, dass die Darlehenslaufzeit mindestens 10 bis 15 Jahre vor Erlöschen des Erbbaurechts endet. Zinsaufschläge von 50–100 Bps.

Restlaufzeit < 30 Jahre
Finanzierungs-Stopp

Nahezu keine klassische Bank finanziert mehr ohne Verlängerung des Erbbauvertrags. Nur noch Barzahler oder Spezialfinanzierer mit Eigenkapitalquoten von > 60 % kommen als Käufer in Betracht.

„Beträgt die Restlaufzeit des Erbbaurechts weniger als die Restnutzungsdauer des Gebäudes, ist der Gebäudeertragswert zwingend auf die kürzere Erbbaurechtsrestlaufzeit zu begrenzen (§ 48 Abs. 2 ImmoWertV), sofern keine vertragliche Entschädigung nach § 27 ErbbauRG den Restwert auffängt.“– ImmoWertV 2021 Wertermittlungspraxis

4Wertsicherungsklauseln & § 9a ErbbauRG: Der Inflationsschutz im Härtetest

Aufgrund der jahrzehntelangen Vertragslaufzeiten von typischerweise 75 bis 99 Jahren vereinbaren Grundstückseigentümer fast ausnahmslos Wertsicherungsklauseln zur Erbbauzinsanpassung. Um unbillige finanzielle Überlastungen der Erbbauberechtigten auszuschließen, hat der Bundesgesetzgeber mit § 9a ErbbauRG zwingendes Schutzrecht geschaffen:

Die 3-Jahres-Sperrfrist (§ 9a Abs. 1 Satz 2 ErbbauRG)

Ein Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses darf frühestens nach Ablauf von drei Jahren seit der jeweils letzten Anpassung geltend gemacht werden. Jährliche automatische Gleitklauseln sind im Wohnungs-Erbbaurecht kraft Gesetzes unzulässig.

Die gesetzliche Billigkeitsschranke

Die Erhöhung darf die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht überschreiten. Maßstab ist vor allem der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) sowie die Entwicklung der Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer. Ist das Einkommensniveau schwächer gestiegen als die Inflation, darf der Zins nur begrenzt angepasst werden!

Ausschluss von Nachholansprüchen bei Verwirkung:

Hat der Erbbaugeber über Jahrzehnte keine Erbbauzinsanpassung verlangt, kann er den Zins zwar auf das aktuelle Niveau anheben, vergangene Differenzbeträge sind jedoch verjährt und können nicht rückwirkend nachgefordert werden.

5Entschädigung bei Heimfall (§ 32 ErbbauRG) & Zeitablauf (§ 27 ErbbauRG)

Ein gravierender Irrtum besteht in der Annahme, der Erbbauberechtigte verliere bei Ende des Erbbaurechts sein Gebäude stets ersatzlos. Das Gesetz schützt das investierte Baukapital durch differenzierte Entschädigungsmechanismen:

Der vorzeitige Heimfall (§ 32 ErbbauRG)

Der Heimfallanspruch ist das Recht des Erbbaugebers, die Rückübertragung des Erbbaurechts zu verlangen (z.B. bei Zahlungsrückstand mit dem Erbbauzins für mindestens zwei Jahre, § 9 Abs. 4 ErbbauRG, oder grober Verletzung von Bauunterhaltungspflichten).

Zwingender Mindestschutz (§ 32 Abs. 2 ErbbauRG): Für Wohnbauten muss die Vergütung für das Bauwerk mindestens zwei Drittel des gemeinen Werts betragen. Jede vertragliche Vereinbarung einer geringeren Vergütung ist nichtig!
Regulärer Zeitablauf (§ 27 ErbbauRG)

Mit dem Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf fällt das Bauwerk als wesentlicher Bestandteil dem Grundstückseigentümer zu. Im Erbbauvertrag wird vereinbart, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung geleistet wird (oft 2/3 des Verkehrswerts).

Verlängerungspflicht (§ 27 Abs. 3 ErbbauRG): Der Erbbaugeber kann die Entschädigungspflicht bei Wohnbauten abwenden, indem er dem Berechtigten eine Verlängerung des Erbbaurechts für die voraussichtliche Restnutzungsdauer anbietet!

6Praxis-Rechenmodell: Mehrfamilienhaus auf Erbbaugrundstück (ImmoWertV 2021)

Betrachten wir eine vollumfängliche Modellrechnung: Ein 8-Parteien-Mehrfamilienhaus mit 640 m² Wohnfläche in Hamburg. Das Grundstück (900 m², Bodenrichtwert 1.200 €/m²) gehört einer kirchlichen Stiftung. Die Restlaufzeit des Erbbaurechts beträgt noch 35 Jahre.

Schrittweise Wertermittlung beider Rechte (PropAI Analyst Standard):

Wertermittlungsparameter & ZwischenschritteWert des Erbbaurechts (Nutzer)Wert des Erbbaugrundstücks (Eigentümer)
1. Unbelasteter Bodenwert (900 m² × 1.200 €/m²)1.080.000,00 €1.080.000,00 €
2. Liegenschaftszinssatz / Erbbauzinssatz (§ 51 ImmoWertV)3,50 % p.a.3,50 % p.a.
3. Angemessener Erbbauzins (1.080.000 € × 3,5 %)37.800,00 € / Jahr37.800,00 € / Jahr
4. Tatsächlich vertraglich gezahlter Erbbauzins15.000,00 € / Jahr15.000,00 € / Jahr
5. Jährlicher Erbbauzinsvorteil des Nutzers (37.800 € − 15.000 €)+ 22.800,00 € / Jahr–
6. Restlaufzeit Erbbaurecht (n) & Vervielfältiger (V bei 3,5 %, 35 J.)35 Jahre (V = 20,00)35 Jahre (V = 20,00)
7. Barwert des Erbbauzinsvorteils (22.800 € × 20,00)+ 456.000,00 €–
8. Barwert der Vertragserbbauzinsen (15.000 € × 20,00)–+ 300.000,00 €
9. Abgezinster Bodenwert bei Ablauf (1.080.000 € × 1,035^-35)–+ 324.000,00 €
10. Vorläufiger Gebäudeertragswert (Reinertrag Bauwerk kapitalisiert)920.000,00 €–
VERKEHRSWERT NACH IMMOWERTV 20211.376.000,00 € (Erbbaurecht)624.000,00 € (Erbbaugrundstück)
Befund der finanzmathematischen Synchronisation:

Die Summe aus dem Wert des Erbbaugrundstücks (624.000 €) und dem Wert des Erbbaurechts (1.376.000 €) ergibt genau 2.000.000 €. Dies entspricht exakt dem theoretischen Volleigentumswert (unbelasteter Bodenwert 1.080.000 € + Gebäudeertragswert 920.000 €). Die ImmoWertV 2021 stellt sicher, dass kein rechnerischer Wertverlust im Niemandsland verschwindet.

7Systemvergleich: PropAI Analyst vs. Excel & Manuelle Wertgutachten

Warum scheitern klassische Immobilienbewertungstools an den Feinheiten des Erbbaurechts? Ein systematischer Benchmark-Vergleich deckt die Schwachstellen auf:

Bewertungsfunktion / NormManuelle Excel-RechnerKlassische Gutachten (PDF)PropAI Analyst Erbbaurechts-Engine
ImmoWertV 2021 Konformität (§§ 46–52)Oft noch alte WertR 2006 FormelnJa (nach Gutachterprüfung)Vollautomatisiert nach ImmoWertV 2021
Finanzmathematische BarwertmethodeFehlerhafte Diskontierung der DifferenzManuell gerechnetExakte Barwertberechnung mit Vervielfältiger
VPI-Wertsicherungsprüfung (§ 9a ErbbauRG)Keine automatische VPI-AnbindungNur MomentaufnahmeAutomatischer 3-Jahres- & Billigkeits-Check
Heimfall- & Zeitablaufentschädigung (§§ 27, 32)Wird meist völlig ignoriertTextbaustein im GutachtenAutomatische 2/3-Mindestwert-Kalkulation
Bankfähiger Beleihungswert-Stresstest (§ 16 BelWertV)Nicht vorhandenZusatzbeauftragungIntegrierter Beleihungswert & LTV-Rechner
Bearbeitungsdauer & Kosten3–6 Stunden Formelsuche2.500 € – 6.000 € / 4–8 Wochen< 5 Minuten (Sofort im Browser)

8Schritt-für-Schritt: Der automatisierte Erbbaurechts-Workflow in PropAI Analyst

PropAI Analyst führt Bewerter, Investoren und Kreditinstitute in vier logischen Phasen zur rechtssicheren Wertermittlung:

SCHRITT 1

Vertrags- & Grundbuch-Scan

Erbbauvertrag und Grundbuchauszug hochladen. Die KI extrahiert Erbbauzins, Restlaufzeit, Wertsicherungsklauseln und Vorrechte.

SCHRITT 2

Bodenwert- & Zinsallokation

Automatische Verknüpfung mit BORIS-Bodenrichtwerten und örtlichen Liegenschaftszinssätzen der Gutachterausschüsse.

SCHRITT 3

Finanzmathematische Barwert-Engine

Simultane Berechnung des Werts des Erbbaurechts und des Erbbaugrundstücks inklusive Barwert des Zinsvorteils und Ablaufentschädigung.

SCHRITT 4

One-Click Gutachten-Export

Generierung eines bankfähigen Bewertungsberichts mit transparenten Berechnungsformeln für Sparkassen, Volksbanken und institutionelle Erwerber.

Wissensdatenbank & Rechtssicherheit

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erbbaurechts- und Erbbauzinsbewertung

Wie wird der Verkehrswert eines Erbbaurechts nach ImmoWertV 2021 (§§ 46–48) ermittelt?

Die Wertermittlung des Erbbaurechts erfolgt im Ertragswertverfahren gemäß §§ 47, 48 ImmoWertV 2021 (finanzmathematische Methode). Der Wert setzt sich zusammen aus dem vorläufigen Ertragswert des Bauwerks (Gebäudeertragswert) und dem Bodenwertanteil des Erbbaurechts. Hierbei wird der angemessene Erbbauzins (Bodenwert des unbelasteten Grundstücks multipliziert mit dem Liegenschaftszinssatz) dem vertraglich vereinbarten Erbbauzins gegenübergestellt. Die Differenz (Erbbauzinsvorteil oder -nachteil) wird mit dem objektspezifischen Vervielfältiger über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisiert und als Zu- oder Abschlag berücksichtigt.

Wie unterscheidet sich die Bewertung des Erbbaugrundstücks von der des Erbbaurechts?

Das Erbbaugrundstück ist das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück im Eigentum des Grundstückseigentümers (Erbbaugebers). Gemäß §§ 49, 50 ImmoWertV 2021 ermittelt sich dessen Wert aus zwei Komponenten: Erstens dem Barwert der bis zum Ablauf des Erbbaurechts vertraglich erzielbaren Erbbauzinsen (Erbbauzins multipliziert mit dem Rentenbarwertfaktor über die Restlaufzeit). Zweitens dem auf den Wertermittlungsstichtag abgezinsten Bodenwert des unbelasteten Grundstücks, der dem Eigentümer nach Ablauf des Erbbaurechts wieder ungeteilt zur Verfügung steht (abzüglich einer etwaigen Entschädigungspflicht für Bauwerke nach § 27 ErbbauRG).

Welche gesetzlichen Grenzen setzt § 9a ErbbauRG für Erbbauzinsanpassungen nach dem Verbraucherpreisindex?

Gemäß § 9a ErbbauRG darf eine Erhöhung des Erbbauzinses bei Grundstücken für den Wohnungsbau frühestens nach Ablauf von drei Jahren seit der letzten Anpassung verlangt werden (3-Jahres-Prüfungsintervall). Zudem unterliegt die Anpassung einer gesetzlichen Billigkeitsgrenze: Sie darf nicht höher sein als die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse. Als Maßstab dient insbesondere der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) und die Entwicklung der Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer. Eine automatische Vollindexierung, die über das wirtschaftliche Wachstum hinausgeht, ist unbillig und unwirksam.

Welche Entschädigung steht dem Erbbauberechtigten bei Heimfall (§ 32 ErbbauRG) oder Zeitablauf (§ 27 ErbbauRG) zu?

Bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf (§ 27 ErbbauRG) fällt das Bauwerk kraft Gesetzes an den Grundstückseigentümer. Wurde das Erbbaurecht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses minderbemittelter Bevölkerungskreise bestellt, muss die vertragliche Entschädigung mindestens zwei Drittel des gemeinen Werts des Bauwerks betragen. Beim vorzeitigen Heimfall (§ 32 ErbbauRG, z.B. wegen zweijährigem Zahlungsverzug des Erbbauzinses) schreibt § 32 Abs. 2 ErbbauRG zwingend vor, dass die Vergütung für das Bauwerk bei Wohngebäuden mindestens zwei Drittel des gemeinen Wertes betragen muss. Vertragliche Klauseln, die eine geringere Entschädigung vorsehen, sind unwirksam.

Rechtlicher und finanzmathematischer Hinweis gem. StBerG & RDG:

Die Berechnungen, Formeln und Beispielrechnungen in diesem Fachbeitrag sowie in der Software PropAI Analyst dienen der finanzmathematischen Simulation und vorbereitenden Wertermittlung. PropAI Analyst erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG / WpHG) sowie keine Finanzanlagenvermittlung gem. § 34f GewO / FinVermV. Für gerichtliche Verfahren, behördliche Feststellungen oder notarielle Beurkundungen von Erbbauverträgen ist eine Einzelfallprüfung durch einen zertifizierten Immobiliengutachter (z.B. HypZert / öffentlich bestellt und vereidigt), Rechtsanwalt oder Notar einzuholen.

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